Bezieher von Bürgergeld, bzw. Personen mit geringfügigem Einkommen

Empfänger von Bürgergeld, bzw. Personen mit geringfügigem Einkommen haben i. d. R. Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten (oder Teile davon) für Klassenfahrten ihrer Kinder (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) übernimmt.

  

         JOBCENTER LANDKREIS ROSENHEIM

         Möslstraße 25, 83024 Rosenheim

         Tel. 08031 / 90150

         Fax 08031 / 9015300  

         https://www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de/das-bildungspaket